| Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Internationalen Trainer- und Beraterbandes (ITBV) (Stand März 2007)
Der ITBV setzt sich aus
Trainern/Beratern zusammen, die eine Ausbildung bei der Breidenbach-Akademie
Deutschland erfolgreich abgeschlossen oder eine andere durch den gesonderten
Nachweis erbrachte gleichwertige Ausbildung absolviert haben. § 1 Ziel des Verbandes (1) Das Ziel des ITBV ist es, angehende Trainern/Berater beim Start in die eigene Berater/Trainertätigkeit zu unterstützen, alle tätigen Trainer/Berater eine internationale Kommunikationsplattform (Netzwerk) zur Festigung ihrer Selbständigkeit zu bieten. und darüber hinaus durch die Möglichkeit einer Zertifizierung eine verbesserte Positionierung auf dem Trainer- und Beratungssektor zu erreichen. (2) Der Verband legt Wert auf kontinuierliche Weiterbildung seiner Mitglieder. (3) Der Verband strebt an, sich durch seine Dienstleistungen und die hohe Qualifikation seiner Trainer und Berater deutschlandweit und in der Folge in weiteren europäischen Ländern zu etablieren. § 2 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verband führt den Namen Internationaler Trainer- und Beraterverband (ITBV) der Breidenbach-Akademie Deutschland. Eine Eintragung im Vereinsregister ist nicht beabsichtigt. (2) Der Sitz des Verbandes ist die Gemeinde Heroldsbach in Deutschland. § 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied des ITBV
kann jede volljährige Person werden, die eine Ausbildung bei der Breidenbach-Akademie
Deutschland erfolgreich abgeschlossen oder eine andere durch den gesonderten
Nachweis erbrachte gleichwertige Ausbildung absolviert hat. (2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. (3) Das Vorliegen einer Mitgliedschaft in einer Sekte oder eine strafrechtliche Verurteilung in einem besonders schweren Fall ist ein absoluter Ablehnungsgrund oder führt auch bei einer bestehenden Mitgliedschaft nach Kenntnisnahme zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund. (4) Nach erteilter Mitgliedschaft
erhält das Mitglied einen auf seinen Namen ausgestellten Mitgliedsausweis,
der auf andere Personen nicht übertragbar ist.
(1) Das Mitglied hat das Recht, alle Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch zu nehmen. Das Angebot des ITBV ist der Website www.itbv.info zu entnehmen. (2) Das Mitglied des ITBV
ist und bleibt selbständige/r Unternehmer/in. (3) Das Mitglied hat
das Recht, nach entsprechender Qualifizierung die Bezeichnung § 5 Dauer der Mitgliedschaft (1) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, dauert aber mindestens ein Jahr. (2) Die Mitgliedschaft
endet (3) Kündigung des
Mitgliedes (Austritt) (4) Kündigung des
Verbandes (Ausschluss) § 6 Aufnahmegebühr / Nutzungsgebühr (1) Jedes neue Mitglied zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 25. Diese Gebühr umfasst die Mitgliedsurkunde, den ITBV-Ausweis und die Aufnahme in das Internetverzeichnis des ITBV. (2) Die Mitglieder zahlen eine Nutzungsgebühr. Ist nichts anderes vereinbart, handelt es sich bei der Nutzungsgebühr um Halbjahresbeiträge. (2) Eine Erhöhung der Nutzungsgebühr für das Folgejahr ist allen Mitgliedern spätestens bis Ende des ablaufenden Kalenderjahres schriftlich mitzuteilen. (3) Die Nutzungsgebühr beträgt für Mitglieder monatlich € 9,00. (4) Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährig eingezogen und wird zu Beginn des halben Jahres fällig. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. (5) Für Einträge
in das Seminarverzeichnis des ITBV wird eine Gebühr |
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